PSYCHOLOGISCHE PRAXIS
Rahmenbedingungen
Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich einer strengen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013.
Telefon-/ Video-Beratungen
Auf Wunsch können Einheiten auch per Telefon oder Videocall (Signal Messenger, TheraPsy) stattfinden.
Absageregelung
Sollten Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, ersuche ich Sie, diesen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Bitte beachten Sie, dass für Termine, welche danach abgesagt werden, ein Ausfallhonorar von € 60.- pro Einheit in Rechnung gestellt wird.
Kosten
Einzeleinheit
50 Minuten zu € 110.-
Einheit für Paare
90 Minuten zu € 190.-
Ausbildungssupervision
Einzelsupervision für Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen in Ausbildung: 45 Minuten zu € 90.-
Das Honorar ist umsatzsteuerfrei (gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 sowie aufgrund der Kleinunternehmerregelung).
Klinisch-psychologische Therapie wird derzeit nicht durch die Krankenkassen unterstützt. Als Selbstzahler genießen Sie dadurch bei der jeweiligen Krankenkasse völlige Anonymität.