PSYCHOLOGISCHE PRAXIS

Rahmenbedingungen
Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich einer strengen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013.
Telefon-/ Video-Beratungen
Auf Wunsch können Einheiten auch per Telefon oder Videocall (Signal Messenger, TheraPsy) stattfinden.
Absageregelung
Sollten Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, ersuche ich Sie, diesen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Bitte beachten Sie, dass für Termine, welche danach abgesagt werden, ein Ausfallhonorar von € 60.- pro Einheit in Rechnung gestellt wird.

Kosten
Einzeleinheit
50 Minuten zu € 120.-
Einheit für Paare
90 Minuten zu € 190.-
Ausbildungssupervision
Einzelsupervision für Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen in Ausbildung: 45 Minuten zu € 100.-
Das Honorar ist umsatzsteuerfrei (gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 sowie aufgrund der Kleinunternehmerregelung).
Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, dass alle Versicherten erstmals von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können.